Für Psychologinnen und Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss bietet das Berliner Lehr- und Forschungsinstitut folgende Ausbildungsgänge zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in an:
- 5-jährig in den psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Die analytische Psychotherapie strebt eine umfassende Bearbeitung der Lebensgeschichte und ihrer unbewussten unbewältigten Konflikte sowie, wenn nötig, eine Nachentwicklung der Persönlichkeitsstruktur an.
Der Ausbildungsgang folgt den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG vom 16. Juni 1998) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-A PrV vom 18. Dezember 1998). Er gliedert sich in die Bereiche praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, theoretische Ausbildung und praktische Ausbildung. Besonderer Wert wird auf eine praxisnahe und patientenbezogene Ausbildung gelegt, in der die neuesten Erkenntnisse der wissenschaftlichen Psychotherapieforschung mit einbezogen werden. Das Institut stellt allen Ausbildungskandidaten Räume für die Behandlung Ihrer Patienten zur Verfügung.
Abgeschlossen wird der Ausbildungsgang mit einer staatlichen Prüfung. Die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erteilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales von Berlin. Danach kann die Kassenzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden.
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit dient u. a. dem Erwerb stationär-psychiatrischer Erfahrungen. Sie steht unter fachkundiger Leitung und Aufsicht und umfasst mindestens 1.800 Stunden. Nach Absprache mit dem Ausbildungsinstitut kann sie an verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden.
Das Institut hat eine Reihe von Kooperationsverträgen mit Kliniken und anderen Einrichtungen in- und außerhalb Berlins.
Selbsterfahrung
Die Einzellehranalyse/Lehrtherapie findet bei einem von der DAP ermächtigtem Lehr- und Kontrollanalytiker bzw. Lehrtherapeuten statt (Mindestanzahl 250 Stunden). Sie begleitet den gesamten Ausbildungszeitraum. Des Weiteren sind in die Ausbildung mindestens 140 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe integriert.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung in Form von Vorlesungen und Seminaren teilt sich in die Grundausbildung (200 Stunden) und in die Vertiefung der Ausbildungsinhalte (600 Stunden).
Praktische Ausbildung
Nach Absolvierung einer Zwischenprüfung beginnt die praktische Ausbildung. Sie befähigt den Ausbildungsteilnehmer, psychisch bzw. psychiatrisch erkrankte Patienten, bei denen Psychotherapie indiziert ist, zu behandeln. Die praktische Ausbildung umfasst u.a. mindestens 1.200 Behandlungsstunden bei wenigstens 9 Patienten unter regelmäßiger Supervision nach mind. jeder 4. Std. (insgesamt mind. 300 Stunden Supervision, davon mind. 200 Std. Einzelsupervision). Außerdem erfordert sie die Anfertigung von 20 Anamnesen und mindestens 6 Falldarstellungen.
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